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SONDERANGEBOT 5% auf Speicher | Code: "Mein Speicher"

FAQ

Eine Balkonanlage muss wie jede andere Stromerzeugungsanlage
beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden sowie im
Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Die
Anmeldung einer Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.

Ortsfeste Steckdosen-Solarmodule müssen laut MaStRV
registriert werden. 

Die Registrierung ist unter https://www.marktstammdatenregister.de/
vorzunehmen.

Die Registrierung ist gebührenfrei.

Die Registrierung kann vom Anlagenbetreiber oder durch eine
vom Anlagenbetreiber bevollmächtige Personen durchgeführt werden.

Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht ist eine
Ordnungswidrigkeit und könnte ein dreistelliges Bußgeld zur Folge haben.

Nein. Das ginge nur, wenn der Netzbetreiber eine schädliche
Netzrückwirkung nachweisen kann. Wenn der Wechselrichter die Normen (VDE AR-N
4100 und die VDE-AR-N 4105) für fest installierte Photovoltaikanlagen
einhält, ist dies aber ausgeschlossen. Grundsätzlich endet die
Zugriffsmöglichkeit des Netzbetreibers hinter dem Zähler, soweit keine
Änderungen der technischen (elektrischen) Gebäudeausrüstung selbst
vorgenommen werden.

Damit liegt die Frage, ob das Solar-Gerät fest, mit Schuko-
oder nach DIN VDE 0628-2 (mit Wieland RST20i3- Stecker) angeschlossen wird,
außerhalb der Zuständigkeit des Netzbetreibers.

Mini-PV-Anlagen / Balkonkraftwerke dürfen zukünftig mit dem einfachen und üblichen Schuko-Stecker genutzt werden. Die Anlagen können somit als Plug & Play-Lösungen einfach genutzt werden.

Als sicherer Alternative gibt es den Wieland-Stecker. Der Wieland-Stecker unterscheidet sich durch einen höheren Sicherheitsstandard vom Schuko-Stecker. Damit erfüllt er aktuell die VDE-Norm V 0628-1, welche u.a. bei der Förderung in Schleswig-Holstein Berücksichtigung findet.

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