5% SONDERANGEBOT! arrow_drop_up
Direkt zum Inhalt

SONDERANGEBOT 5% auf Speicher | Code: "Mein Speicher"

Übersicht Förderungen Balkonkraftwerke 2023

Sparen Sie bis zu 800€ durch die Förderung eines Balkonkraftwerks

Klicken Sie auf den Link (Ihre Stadt), um mehr Informationen zu erhalten.

Immer mehr Menschen suchen nach Möglichkeiten, um ihren eigenen Strom zu erzeugen und unabhängiger von großen Energieversorgern zu werden. Eine besonders attraktive Option für viele ist dabei die Installation eines Balkonkraftwerks. Diese kleine Photovoltaikanlagen können einfach auf dem Balkon oder der Terrasse installiert werden und liefern genug Strom für den eigenen Verbrauch. In dieser Übersicht erfahren Sie wo Sie aktuell von Förderung profitieren können. 

 

Baden Württemberg:

Viele Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg fördern die Anschaffung von Mini-Solaranlagen und Balkonkraftwerken. Den Antrag für die Förderung können Sie bei Ihrer jeweiligen Stadt tätigen. 

Übersicht zu Förderprogrammen für Balkonkraftwerke in Baden-Württemberg: 

Bühl - Föderprogramm Solar:

  • 300€ pro Anlage für Balkonkraftwerke mit bis bis zu 600W

Filderstadt - Balkonkraftwerk Förderung:  
  • Balkonkraftwerk Förderung:  fördert die Anschaffung von Steckermodulen mit 150 Euro pro Haushalt (Fördertopf aktuell ausgeschöpft)

Freiburg - Klimafreundlich Wohnen 

  • 200 Euro Förderung für Balkonkraftwerke pro Anlage und Antragsteller

Friedrichshafen

  • Gefördert werden Balkonanlagen mit einer Mindestleistung von 300 Watt.
  • Zuschuss pauschal 300 € je Wohneinheit bzw. Stromzähler
Friolzheim-Balkonkraftwerke
  • zahlt pauschal 100 Euro für die Anschaffungskosten je Solaranlage
Heidelberg - Förderung für Klimaschutz 
  • September 2022 übernimmt Heidelberg die Hälfte der Kosten für die Neuanschaffung eines Balkonkraftwerks bis zu 750 Euro, Inhaber des Heidelberg-Passes bekommen die vollen Kosten bei einem Eigenanteil von 50 Euro
Kehl - Förderprogramm klimafreundlich Leben
  • bezuschusst im Rahmen des Förderprogramms „Klimafreundlich Leben“ jeden Antragsteller mit 200 Euro. Sozial schwächere Antragsteller erhalten mit Nachweis über die Bedürftigkeit sogar 300 Euro

Konstanz 

  • 200 Euro / Anlage und Wohneinheit.
Kornwestheim
  • 200€ pro Anlage

Lörrach

  • gefödert werden "Steckerfertige PV-Anlagen" in Lörrach mit max. 2 Modulen oder 600 Watt peak Leistung
  • Pro Haushalt ist nur eine steckerfertige PV-Anlage möglich, dabei beträgt die Förderung pauschal 200€ 
Ludwigsburg
  • KlimaBonus Ludwigsburg
  • Gefördert wird eine steckerfertige Solar-Anlagen (Balkonmodule, Stecker-Solargeräte) pro Haushalt mit maximal insgesamt 600 W pro Haushalt, wenn alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllt werden
  • Die Förderhöhe beträgt bis zu 300 € pro Haushalt. Für Bezieherinnen und Bezieher der LudwigsburgCard erhöht sich die Förderung auf bis zu 800 € pro Haushalt.
  • Zur Förderrichtlinie
Neubulach - Förderung Mini-PV-Anlagen
  • Zuschuss von 50€ pro Modul, 100€ für zwei Module
Schwetzingen 
  • fördert die Anschaffung einer Mini-Solaranlage mit bis zu 300 Euro, maximal aber 30 Prozent des Kaufpreises.
Stuttgart 
  • gewährt im Rahmen der Solaroffensive einen pauschalen Zuschuss von 100 Euro pro Modul.
Ulm
  • fördert Miniphotovoltaikanlagen, auch Balkonkraftwerke bis 600 Watt mit 250 Euro pro Haushalt.
Walldorf
  • zahlt seinen Bürgern bis zu 300 Euro pro Wohneinheit, allerdings höchsten 50 Prozent der anrechenbaren Kosten.
Weinheim
  • zahlt pro Modul 50 Euro und bezuschusst maximal zwei Module

 

Bayern

Übersicht zu Förderprogrammen für Balkonkraftwerke in Bayern: 

Augsburg

  • bis zu 200€ pro Balkonkraftwerk 

Buckenhof:

  • pauschal 100€ pro Haushalt für Balkonkraftwerke bis 600W

Coburg

Erlangen

  • fördert mit 50 Euro je 100 kWp installierter Leistung gefördert - maximal bis zu 300 Euro. Mit einem 600 Watt Balkonkraftwerk kann also die maximale Förderung von 300 Euro beantragt werden

Fürth - Klimaoffensive

  • Förderung von bis zu 160€ 

Günzburg - Förderung für PV-Kleinstanlagen

  • Pauschaler Zuschuss von 100€ pro Balkonkraftwerk 

München

  • 0,4 € je Wp, bis 600 Wp je Wohneinheit, jedoch maximal 50 % der förderfähigen Investitionskosten, bis zu 600 Watt

Moosburg

  • Moosburger Förderprogramm - Solarstrom/Photovoltaik
  • Förderung für Balonkraftwerke in Moosburg mit 50 % der Nettoanschaffungskosten, max. 200 €/Anlage

Peiting

  • Der Markt Peiting bietet eine gemeindliche Förderung zur Beschaffung und Installation von Balkonkraftwerken mit bis zu 600 Watt Anschlussleistung
  • Balkonkraftwerke werden dabei mit max. 120 EUR (bzw. 2 EUR je 10 Watt Anschlussleistung) gefördert

Unterschleißheim

  • Gefördert werden Balkonkraftwerke, deren Verwendungsort im Stadtgebiet von Unterschleißheim liegt und einer Nennleistung von bis zu 600 Watt 
  • Bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen erhält jeder Antragsteller 25% der Netto-Anschaffungskosten, maximal 200 EUR netto.
Wolfsratshausen:
  • Förderung bis 30% der Netto Gesamtinvestitionskosten; max. 200 € / Anlage
  • zum Antrag

Vilseck - Förderung Balkon-PV-Anlage

  • Pauschal 100€ bis 300 Watt Leistung / Pauschal 150€ bis maximal 600W

Unser 600W Balkonkraftwerk

 

Berlin

Übersicht zu Förderprogrammen für Balkonkraftwerke in Berlin: 

Berlin - SolarPLUS Balkonkraftwerk

Das Förderprogramm SolarPLUS wird ab dem 10. Februar 2023 erweitert. Mieter in Berlin können eine Förderung von bis zu 500€ für den Erwerb eines Balkonkraftwerks erhalten. Die Anzahl der maximalen Förderfälle beträgt 14.000.

 

      Hessen: 

      Übersicht zu Förderprogrammen für Balkonkraftwerke in Hessen: 

      Lampertheim

      • Zuschuss von 60% der Kosten für ein Balkonkraftwerk, maximal Förderungshöhe: 500€

      Marburg
      • Mikro-Photovoltaikanlage (nur für Mieter*innen) werden mit 100 Euro bis 499 Wp und 250 Euro über 500 Wp gefördert
      Mörfelden-Walldorf
      • Die Stadt bezuschusst Balkon-Solarstrom-Systeme mit bis zu 200 €
      Wiesbaden
      • fördert bis 3,0 Kilowattpeak (kWp) pauschal mit 300 Euro

      Unser 600W Balkonkraftwerk

       

      Mecklenburg-Vorpommern: 

      Mecklenburg-Vorpommern

      fördert mit  max. 500 € pro steckerfertiger PV-Anlage und Wohnungseinheit die Anschaffung und Installation der PV-Anlage, jedoch maximal in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben

      Anträge sind gegenwärtig wieder für Mieter möglich. Für Eigentümer ist die maximale Förderhöhe bereits erreicht.

       

      Niedersachen

      Übersicht zu Förderprogrammen für Balkonkraftwerke in Niedersachsen: 

      Braunschweig

      • Die Antragsstellung ist ab dem 01.04.2023 möglich 
      • Förderung für Balkonkraftwerke in Braunschweig bis 400W von 250, für Balkonkraftwerke bis 600W mit 400

      Göttingen

      • Die Stadt Göttingen fördert die Anschaffung eines Balkonkraftwerkes mit einem pauschalen Zuschuss von 360€ (180€ je 300 Watt Modul)

      • Vorrausetzung: Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonmodule), wenn alle anzuwendenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllt werden. 

      Jever

      • Die Stadt Jever hat ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem sowohl jeversche Eigentümer*innen als auch Mieter*innen bei der Anschaffung von Stecker-Solargeräten finanziell unterstützt werden sollten
      • Die zur Verfügung gestellten Fördermittel sind ausgeschöpft! Somit ist eine Beantragung von weiteren Fördergeldern nicht mehr möglich.

      Lüneburg

      • Förderung für Steckersolargeräte: 150 € + 30 % der Investitionskosten 

       

      Nordrhein-Westfalen

      Immer mehr Verbraucher in NRW entscheiden sich für die Installation von Balkonkraftwerken, um ihren eigenen Strom zu produzieren und dadurch die Umwelt zu schonen und Kosten zu sparen. Glücklicherweise gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, die den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken unterstützen. Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen:

      Aachen

      • „Richtlinie zur Förderung von Solaranlagen in der Stadt Aachen“ - Förderung für Steckersolargeräte mit einer Leistung von 150 bis 600 Voltampere (VA) mit pauschal 300€ 

      Ahaus

      • Die Stadt Ahaus fördert einmalig die Anschaffung und Installation von Balkonsolarmodulen mit 50% bzw. maximal 200€ in der von Ihnen selbst genutzten Wohnung bzw. dem selbst genutztem Haus. 

      • Die Förderung von Balkonsolarmodulen erfolgt über den Klimafonds der Stadt Ahaus. 

      Bonn

      • Förderprogramm Solares Bonn 

      • Eigentümer*innen erhalten für Stecker-Solargeräte bis 600 Watt Einspeiseleistung bis zu 300 Euro als Förderung

      • Mieter*innen erhalten einen Zuschuss von bis zu 600 Euro.

      • Der Zuschuss ist abhängig von der Einspeiseleistung des Mikro-Wechselrichters, nicht vom Produktpreis.

      • Die maximale Förderhöhe  darf die tatsächlichen, per Rechnung nachgewiesenen Kosten nicht überschreiten. Bonn-Ausweis-Inhaber*innen sogar bis zu 800 Euro (max. 90 Prozent des Rechnungsbetrags).

      Borgentreich

      • Die Orgelstadt Borgentreich fördert die Beschaffung von Stecker-Solar-Geräten

      • Wenn alle Förderkriterien erfüllt sind, erhalten die antragstellenden Personen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100,00 Euro pro Anlage.

      Castrop-Rauxel

      • Im Rahmen des Programm Klimafit Ruhr - Solarmetropole Ruhr konnten Personen pauschal 100€ Zuschuss für Ihr Stecker-Solargerät erhalt

      • Förderungsmöglichkeit ist aktuell bereits ausgeschöpft 

      Düsseldorf

      • Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf

      • Düsselpassinhabern wird eine gesonderte Förderung von Balkonsolaranlagen ermöglicht, diese Haushalte erhalten einen Maximalfördersatz von 800 Euro pro Anlage (zuvor 600€)

      • Förderanträge können ab dem 15. März gestellt werden

      • Gefördert wird die Neuinstallation einer steckerfertigen PV Anlage mit einer installierten Leistung bis 600 W, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Es werden PV-Module verwendet, für die von einer anerkannten Prüfstelle die Einhaltung der Mindestanforderungen nach IEC 61215 sowie IEC 61730 bestätigt werden und Anschluss nach Vorgaben des Netzbetreibers 

      • Ein entsprechendes förderfähiges 600W Balkonkraftwerk finden Sie hier

      Freudenberg

      • Förderung von Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen in der Stadt Freudenberg

      • Mit einem Zuschuss von 150 Euro wird die Installation neuer Stecker-Solargeräte an Wohngebäuden gefördert. Zur Förderrichtlinie

      Gelsenkirchen

      • Die Stadt Gelsenkirchen fördert mit 100 Euro für Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule mit einer Leistung bis 600 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters) 

      • Zur Förderrichtlinie

      Hamm

      • Die Förderung ist ausgelaufen, zurzeit werden Stecker-PV-Anlagen in Hamm nicht gefördert.

      Hiddenhaus

      Die Gemeinde Hiddenhausen fördert mit dem Förderprogramm "Spar mit Solar": 

      • Steckerfertige Stromerzeugungsmodule: Förderzuschuss pauschal 150 Euro.

      • Steckerfertige Stromerzeugungsmodule mit Speicher. Förderzuschuss pauschal 300 Euro.

      Kirchlengern

      • Die Gemeinde Kirchlengern stellt eine Fördertopf in Höhe von 75.000€ für die Förderung von Balkonkraftwerken zur Verfügung

      • Die Förderung umfasst Zuschüsse in Höhe von 300 € pro Anlage.

        Insgesamt stellt die Gemeinde Kirchlengern 75.000 € zur Verfügung.

      • Zur Förderrichtlinie 

      Köln

      • Steckersolargeräte sind förderfähig, wenn eine fachgerechte Montage der Einzelmodule und ein fachgerechter Anschluss an die Hausstromanlage bestätigt wird

      • Förderfähig sind Anlagen mit einer Gesamtleistung von maximal 600 Wp pro Wohneinheit.

      • Bezuschusst wird mit 200€ pro Anlage 

      Langenfeld

      • Der Zuschuss für Balkonkraftwerke der Stadt Langenfelde beträgt 200 Euro für eine installierte Stecker- Solarstromanlage mit einer Solar-Leistung von mindestens 0,3 kWp (Kilowatt peak, d.h. Nennleistung in kW)

      • Die Anlage darf eine Einspeise-Leistung von 600 Watt nicht überschreiten und muss mit einem Stecker an das Stromnetz angeschlossen werden

      • Zur Richtlinie

      Oberhausen

      • Die Stadt Oberhausen fördert zehn Stecker-Solaranlagen mit jeweils 100 Euro.

      • Der Fördertopf ist bereits ausgeschöpft

      Olsberg

      • Die Stadt Olsberg bezuschusst die Errichtung von Mini-Solaranlagen –Balkonkraftwerke- mit einmalig 200 € gefördert

      • Zur Richtlinie

      Recklinghausen

      • In Wohneinheiten von Mehrfamilienhäusern wird die Installation von neuen steckbaren Stromerzeugungsgeräten (sogenannte Balkonmodule oder Stecker-Solar-Geräte) gefördert

      • Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro je Wohnung, die mit einem Stecker-Solargerät bzw. Balkon-Solarmodul ausgerüstet wird, unabhängig davon, wie viele Module betrieben werden

      • Zur Richtlinie

      Rheinisch-Bergischer-Kreis

      Rietberg

      Wesel

      Wickerde

      Willich

      • Förderanträge können voraussichtlich erst wieder ab April 2023 gestellt werden

      Unser 600W Balkonkraftwerk

       

      Rheinland-Pfalz  

      Übersicht zu Förderprogrammen in Rheinland-Pfalz: 

      Koblenz

      Pirmasens

      Urmitz

       

      Schleswig-Holstein: 

      Schleswig Holstein

      Schleswig-Holstein bezuschusst ab Januar 2023 200€ die Anschaffung von Balkonkraftwerkwerken mit 250-600W. Berechtigt sind alle Bewohner mit Sitz in Schleswig-Holstein

      Kiel

      • Antragstellenden kann hierfür ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Anlage bewilligt werden. Pro Haushalt wird maximal eine Anlage gefördert.

      Thüringen

      In Thüringen werden Privatpersonen mit dem Förderprogramm Solar-Invest unterstützt. Durch die hohe Nachfrage, wurde das Förderprogramm aktuell eingestellt.

      Jena

      • Mit der „Richtlinie der Stadt Jena zur Förderung der Solarstromerzeugung" wird die Anschaffung steckerfertiger Photovoltaikanlagen zu verschiedenen Fördersätzen gefördert. Gefördert werden steckerfertige Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung mit Strom mit einer maximalen Leistung der Gesamtanlage von 600 Watt ab Ausgang Wechselrichter. Die Stadt Jena übernimmt 25 Prozent der Anschaffungskosten (max. 200 Euro)  

      *Unsere Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wir versuchen die Informationen aktuell zu halten und Sie beim Sparen zu unterstützen. Bitte prüfen Sie selbst, ob unsere Anlagen für die jeweilige Förderung geeignet ist. Wir unterstützen Sie gern bei Anfrage und haben die notwendigen Informationen.

       

      Stand: 11.10.2023