Anmeldung Balkonkraftwerke Netzbetreiber und Marktstammdatenregister – DRBO Greenenergy
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Müssen Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet werden?

Müssen Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet werden? DRBO Greenenergy

Balkonkraftwerke werden immer beliebter, da sie eine kostengünstige und umweltfreundliche Möglichkeit bieten, Strom zu erzeugen.

Bei der Installation eines Balkonkraftwerks stellt sich jedoch oft die Frage, ob es beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenblatt registriert werden muss. In diesem Blogbeitrag wird diese Frage beantwortet und erläutert, welche Vorschriften zu beachten sind.

 

Anmeldung Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber

Zunächst einmal muss man wissen, dass es sich bei Balkonkraftwerken um sogenannte "dezentrale Erzeugungsanlagen" handelt, die Strom ins öffentliche Netz einspeisen können. Dies ist jedoch nur bei einer bestimmten Leistung möglich. In Deutschland liegt diese Grenze bei einer Leistung von 600 Watt.

Eine Balkonanlage muss wie jede andere Stromerzeugungsanlage
beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden sowie im
Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Die
Anmeldung einer Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers.

Ihren eigenen Netzbetreiber finden Sie hier: https://www.ovag-netz.de/netzkunden/service/netzbetreiber.html

Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und Sie erhalten die Information zu Ihrem Netzanbieter. Viele Netzbetreiber verlangen den Nachweis, dass die Stromerzeugungsanlage den Bedingungen der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ entspricht. Eine entsprechende Konformitätserklärung stellen wir Ihnen zur Verfügung. Unser Balkonkraftwerk entsprechen den Forderungen.

Der Netzbetreiber überprüft dann, ob das Balkonkraftwerk den gesetzlichen Vorschriften entspricht und gibt die Erlaubnis zur Einspeisung in das Netz.

 

Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Darüber hinaus müssen alle Erzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden. Hierbei handelt es sich um ein zentrales Register, in dem alle Erzeugungsanlagen erfasst werden, die am Strommarkt teilnehmen. Auch Balkonkraftwerke müssen hier eingetragen werden, unabhängig von ihrer Leistung.

Die Registrierung im MaStR ist wichtig, da sie zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften beiträgt und eine reibungslose Abwicklung des Stromhandels gewährleistet. 

Eine Anleitung finden Sie hier.

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