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Persönliche Fachberatung
SunEnergyXT EV3600
2 Jahre Herstellergarantie gemäß Garantieerklärung.
10 Jahre Haltbarkeitsgarantie des Herstellers SunEnergyXT Holdings S.à r.l., zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Mit Kapazitätszusage: mindestens 70 % der Nennenergie bis zu einem Energiedurchsatz des 8.000-Fachen der Nennenergie je Batterieeinheit (entspricht 10.000 Ladezyklen bei 80 % Entladetiefe). Garantiebedingungen: www.sunenergyxt.com/garantie
Abweichend hiervon beträgt die Garantiedauer fünf (5) Jahre, wenn das Produkt im Freien in einer Entfernung von weniger als 5 km (Luftlinie) zur Meeresküste aufgestellt ist oder war.
Herstellerangaben für die oben genannten Geräte. Die Garantie gilt nicht für weitere Bestandteile eines Sets.
Erweiterbar ausschließlich mit dem SunEnergyXT B500, kompatibel mit 500, 500 PRO und 500 PRO AC Core; höchstens 5 Erweiterungsspeicher je Kopfspeicher. Speicher anderer Hersteller werden nicht erkannt.
Der B500 ist ein Erweiterungsspeicher ohne eigenen Wechselrichter, ohne PV-Eingänge und ohne AC-Anschlüsse. Er funktioniert nur zusammen mit einem SunEnergyXT 500, 500 PRO oder 500 PRO AC Core Kopfspeicher.
Zusätzliche Versorgungsstrategien in der SunEnergyXT App erfordern ein Energiemessgerät aus der Kompatibilitätsliste: www.sunenergyxt.com/komponenten. Andere Messgeräte lassen sich gegebenenfalls über kompatible Smart-Home-Systeme einbinden und die Steuerung erfolgt dann lokal und nicht über die App.
Für die Garantie ist keine Internetverbindung erforderlich. Softwareaktualisierungen, Ferndiagnose und App-Funktionen setzen eine Internetverbindung voraus.
Integrierte Heizfunktion: Bei Zelltemperaturen unter 0 °C werden die Batteriezellen automatisch vorgewärmt. Bis zum Erreichen der Betriebstemperatur stehen Lade- und Entladeleistung nur eingeschränkt zur Verfügung; Dauer und Ausmaß hängen unter anderem von Umgebungstemperatur, PV-Leistung und Zahl der Speicher ab. Oberhalb von 45 °C wird die Leistung reduziert.
Für jedes Gerät werden Softwareaktualisierungen, die zum Erhalt der Sicherheit und der in der Bedienungsanleitung beschriebenen Funktionen erforderlich sind, mindestens für die reguläre Dauer der jeweiligen Herstellergarantie bereitgestellt: fünf Jahre für BK215, BK215 PLUS, B215 und B215 PLUS, zehn Jahre für 500, 500 PRO, 500 PRO AC Core und B500. Für den EV3600 werden Softwareaktualisierungen abweichend von seiner zweijährigen Garantiedauer mindestens fünf Jahre bereitgestellt. Diese Zeiträume gelten auch, wenn sich die Garantiedauer wegen einer Aufstellung in Küstennähe nach Artikel 3.1 der jeweiligen Garantieerklärung verkürzt. Beginn und Nachweis des Zeitraums richten sich nach Artikel 3 der jeweiligen Garantieerklärung; bei Weiterverkauf geht der verbleibende Zeitraum auf den Erwerber über.
Der Hersteller kann die Bereitstellung verlängern; eine Verkürzung des einmal angegebenen Zeitraums erfolgt nicht. Vor Erreichen des Endes werden die Nutzer informiert.
Diese Angabe lässt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers gegenüber seinem Verkäufer, einschließlich der Aktualisierungspflicht bei Waren mit digitalen Elementen, unberührt.
Der Hersteller stellt für die genannten Produkte Softwareaktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen bereit. Die Auslieferung erfolgt über die Netzwerkverbindung des Geräts; eine bestehende Netzwerkverbindung ist hierfür Voraussetzung. Beim EV3600 und bei Erweiterungsspeichern erfolgt sie über den Kopfspeicher.
Über Softwareaktualisierungen, die den Funktionsumfang oder die Zusammenarbeit mit gelisteten Komponenten verändern, informiert der Hersteller die Nutzer vorab per E-Mail, in der Regel mindestens einen Monat vor Wirksamwerden. Sicherheitsaktualisierungen, die keinen Aufschub zulassen, können kurzfristig bereitgestellt werden; die Nutzer werden dann spätestens mit der Bereitstellung informiert.
Die Garantiedauer beträgt für alle in Artikel 1.2 genannten Modelle einheitlich zehn (10) Jahre. Sie beginnt mit dem Kaufdatum (Datum der Rechnung des Erstkaufs). Die Garantie ist an das Produkt gebunden und geht bei einem Weiterverkauf innerhalb der Garantiedauer auf den Erwerber über. Für einen nachträglich erworbenen Erweiterungsspeicher B500 läuft die Garantiedauer gesondert ab dessen Kaufdatum. Abweichend hiervon beträgt die Garantiedauer fünf (5) Jahre, wenn das Produkt im Freien in einer Entfernung von weniger als 5 km (Luftlinie) zur Meeresküste aufgestellt ist oder war. Grund ist die erhöhte Korrosionsbelastung durch salzhaltige Luft.
Im Freien aufgestellt ist ein Produkt, das nicht in einem geschlossenen Raum steht, etwa auf einem Balkon, einer Terrasse, einem Dach oder im Garten. Dass das Produkt in diesem Bereich aufgestellt ist oder war, hat der Garantiegeber nachzuweisen.
Ergänzend garantiert der Garantiegeber, dass die nutzbare Speicherkapazität des Produkts während der gesamten Garantiedauer nicht unter 70 % der Nennenergie von 5.024 Wh je Batterieeinheit sinkt. Die Kapazitätszusage gilt, bis der kumulierte Energiedurchsatz der Batterieeinheit das 8.000-fache ihrer Nennenergie erreicht hat; das entspricht 10.000 Ladezyklen bei einer Entladetiefe von 80 %, den Referenzbedingungen der im Datenblatt angegebenen Zyklenlebensdauer. Maßgeblich ist der vom Batteriemanagement erfasste Energiedurchsatz, den der Garantiegeber Ihnen auf Anfrage mitteilt. Bei einem Verbund aus Kopfspeicher und Erweiterungsspeichern gilt die Kapazitätszusage für jede Batterieeinheit gesondert.
Nutzbare Speicherkapazität ist die Energiemenge, die der vollständig geladenen Batterieeinheit über den gesamten vom Batteriemanagement freigegebenen Ladezustandsbereich bis zur Abschaltung durch das Batteriemanagement entnommen werden kann; nutzerseitig eingestellte Ladegrenzen bleiben außer Betracht. Sie wird an den Batterieklemmen (gleichstromseitig) oder anhand der vom Batteriemanagement bilanzierten Entladeenergie ermittelt, bei einer Zelltemperatur von 25 °C ± 2 °C und einer konstanten Entladeleistung von 0,2 C (rund 1.000 W je Batterieeinheit). Die Messung führt der Garantiegeber oder ein von ihm autorisierter Servicebetrieb unentgeltlich durch; Sie erhalten ein Messprotokoll. Der vom Batteriemanagement ausgewiesene Kapazitätswert dient der Vorprüfung und ersetzt die Messung nicht.
Die Kapazitätszusage endet mit dem Ablauf der Garantiedauer oder mit Erreichen des vorgenannten Energiedurchsatzes, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Die Garantiedauer nach Artikel 3 und die Zusage nach Artikel 2.1 bleiben von der Durchsatzgrenze unberührt.
Diese Garantie gilt für Produkte, die in einem der folgenden Staaten erworben und dort betrieben werden: Deutschland, Belgien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Frankreich, Griechenland, Rumänien. Wird ein Produkt in einem dieser Staaten erworben und in einem anderen der genannten Staaten betrieben, bleibt die Garantie bestehen.
Diese Herstellergarantie ist freiwillig. Sie tritt neben Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln und schränkt diese weder ein noch ersetzt sie diese. Ihnen steht gegenüber dem Verkäufer eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren zu. Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist für Sie unentgeltlich.
Reparaturen an den in Artikel 1.2 genannten Produkten werden ausschließlich durch den Hersteller oder durch von ihm ausdrücklich autorisierte Servicebetriebe durchgeführt. Eine Reparatur durch den Verbraucher, durch den Händler oder durch nicht autorisierte Dritte ist nicht vorgesehen.
Ersatzteile werden nicht einzeln an Verbraucher, Händler oder Dritte abgegeben. Für die genannten Produkte besteht kein Ersatzteilvertrieb und dementsprechend keine Ersatzteilpreisliste und kein Bestellverfahren für Ersatzteile.
Die Instandsetzung erfolgt ausschließlich im Rahmen des in Artikel 6 beschriebenen Serviceverfahrens. Dabei werden defekte Baugruppen vom Hersteller getauscht oder das Gerät wird gegen ein instandgesetztes oder gleichwertiges Gerät ausgetauscht.
Reparatur- und Wartungsanleitungen für die genannten Produkte werden Verbrauchern, Händlern und unabhängigen Reparaturbetrieben nicht zur Verfügung gestellt.
Verfügbar sind die Bedienungsanleitung, die Installationsanleitung sowie Hinweise zur Fehlerdiagnose und zur Selbsthilfe bei Störungen. Diese stehen unter www.sunenergyxt.com/download-produktdatenblaetter zum Abruf bereit.
5 Jahre Haltbarkeitsgarantie des Herstellers Safety Tax Free GmbH, zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Mit Kapazitätszusage: mindestens 70 % der Speicherkapazität bis zu einem Energiedurchsatz des 3.600-Fachen der Speicherkapazität je Batterieeinheit (entspricht 6.000 Ladezyklen im Ladezustandsbereich 20–80 %). Garantiebedingungen: www.sunenergyxt.com/garantie
Abweichend hiervon beträgt die Garantiedauer drei (3) Jahre, wenn das Produkt im Freien in einer Entfernung von weniger als 5 km (Luftlinie) zur Meeresküste aufgestellt ist oder war.
Herstellerangaben für die oben genannten Geräte. Die Garantie gilt nicht für weitere Bestandteile eines Sets.
Funktioniert ausschließlich mit Mikrowechselrichtern aus der SunEnergyXT-Kompatibilitätsliste: www.sunenergyxt.com/komponenten. Nicht gelistete Wechselrichter werden nicht erkannt und mit ihnen ist kein Betrieb möglich. Bitte prüfen Sie vor dem Kauf, ob Ihr Wechselrichter gelistet ist.
Erweiterbar ausschließlich mit SunEnergyXT-Erweiterungsspeichern. B215 PLUS: kompatibel mit BK215 und BK215 PLUS. B215: nur mit BK215. Ein BK215 steuert höchstens 3 Erweiterungsspeicher (bis 8,6 kWh gesamt), ein BK215 PLUS höchstens 7 Erweiterungsspeicher B215 PLUS (bis 17,2 kWh gesamt). Speicher anderer Hersteller werden nicht erkannt.
Erweiterungsspeicher ohne eigenen Wechselrichter- und AC-Ausgang; Betrieb nur zusammen mit einem Kopfspeicher BK215 bzw. BK215 PLUS.
Zusätzliche Versorgungsstrategien in der SunEnergyXT App erfordern ein Energiemessgerät aus der Kompatibilitätsliste: www.sunenergyxt.com/komponenten. Andere Messgeräte lassen sich gegebenenfalls über kompatible Smart-Home-Systeme einbinden und die Steuerung erfolgt dann lokal und nicht über die App.
Für den bestimmungsgemäßen Betrieb ist eine dauerhafte Internetverbindung über WLAN erforderlich. Nur dann arbeitet die Lade- und Entladesteuerung wie vorgesehen. Erweiterungsspeicher sind über den Kopfspeicher verbunden.
Integrierte Heizfunktion: Bei Zelltemperaturen unter 0 °C werden die Batteriezellen automatisch vorgewärmt. Bis zum Erreichen der Betriebstemperatur stehen Lade- und Entladeleistung nur eingeschränkt zur Verfügung; Dauer und Ausmaß hängen unter anderem von Umgebungstemperatur, PV-Leistung und Zahl der Speicher ab. Die Heizfunktion arbeitet nur, wenn Solarleistung anliegt. Oberhalb von 40 °C wird die Ladeleistung automatisch reduziert.
Für jedes Gerät werden Softwareaktualisierungen, die zum Erhalt der Sicherheit und der in der Bedienungsanleitung beschriebenen Funktionen erforderlich sind, mindestens für die reguläre Dauer der jeweiligen Herstellergarantie bereitgestellt: fünf Jahre für BK215, BK215 PLUS, B215 und B215 PLUS, zehn Jahre für 500, 500 PRO, 500 PRO AC Core und B500. Für den EV3600 werden Softwareaktualisierungen abweichend von seiner zweijährigen Garantiedauer mindestens fünf Jahre bereitgestellt. Diese Zeiträume gelten auch, wenn sich die Garantiedauer wegen einer Aufstellung in Küstennähe nach Artikel 3.1 der jeweiligen Garantieerklärung verkürzt. Beginn und Nachweis des Zeitraums richten sich nach Artikel 3 der jeweiligen Garantieerklärung; bei Weiterverkauf geht der verbleibende Zeitraum auf den Erwerber über.
Der Hersteller kann die Bereitstellung verlängern; eine Verkürzung des einmal angegebenen Zeitraums erfolgt nicht. Vor Erreichen des Endes werden die Nutzer informiert.
Diese Angabe lässt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers gegenüber seinem Verkäufer, einschließlich der Aktualisierungspflicht bei Waren mit digitalen Elementen, unberührt.
Der Hersteller stellt für die genannten Produkte Softwareaktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen bereit. Die Auslieferung erfolgt über die Netzwerkverbindung des Geräts; eine bestehende Netzwerkverbindung ist hierfür Voraussetzung. Beim EV3600 und bei Erweiterungsspeichern erfolgt sie über den Kopfspeicher.
Über Softwareaktualisierungen, die den Funktionsumfang oder die Zusammenarbeit mit gelisteten Komponenten verändern, informiert der Hersteller die Nutzer vorab per E-Mail, in der Regel mindestens einen Monat vor Wirksamwerden. Sicherheitsaktualisierungen, die keinen Aufschub zulassen, können kurzfristig bereitgestellt werden; die Nutzer werden dann spätestens mit der Bereitstellung informiert.
Die Garantiedauer beträgt für alle in Artikel 1.2 genannten Modelle einheitlich fünf (5) Jahre. Sie beginnt mit dem Kaufdatum (Datum der Rechnung des Erstkaufs). Die Garantie ist an das Produkt gebunden und geht bei einem Weiterverkauf innerhalb der Garantiedauer auf den Erwerber über. Für einen nachträglich erworbenen Erweiterungsspeicher B215 oder B215 PLUS läuft die Garantiedauer gesondert ab dessen Kaufdatum.
Abweichend hiervon beträgt die Garantiedauer drei (3) Jahre, wenn das Produkt im Freien in einer Entfernung von weniger als 5 km (Luftlinie) zur Meeresküste aufgestellt ist oder war. Grund ist die erhöhte Korrosionsbelastung durch salzhaltige Luft. Im Freien aufgestellt ist ein Produkt, das nicht in einem geschlossenen Raum steht, etwa auf einem Balkon, einer Terrasse, einem Dach oder im Garten. Dass das Produkt in diesem Bereich aufgestellt ist oder war, hat der Garantiegeber nachzuweisen.
Ergänzend garantiert der Garantiegeber, dass die nutzbare Speicherkapazität des Produkts während der gesamten Garantiedauer nicht unter 70 % der in den technischen Daten angegebenen Speicherkapazität (2.150 Wh je Batterieeinheit) sinkt. Die Kapazitätszusage gilt, bis der kumulierte Energiedurchsatz der Batterieeinheit das 3.600-fache ihrer Speicherkapazität erreicht hat; das entspricht 6.000 Ladezyklen in einem Ladezustandsfenster von 20 % bis 80 %, den Referenzbedingungen der in der Bedienungsanleitung angegebenen Lebensdauer. Maßgeblich ist der vom Batteriemanagement erfasste Energiedurchsatz, den der Garantiegeber Ihnen auf Anfrage mitteilt. Bei einem Verbund aus Balkonkraftwerkspeicher und Erweiterungsspeichern gilt die Kapazitätszusage für jede Batterieeinheit gesondert.
Nutzbare Speicherkapazität ist die Energiemenge, die der vollständig geladenen Batterieeinheit über den gesamten vom Batteriemanagement freigegebenen Ladezustandsbereich bis zur Abschaltung durch das Batteriemanagement entnommen werden kann; nutzerseitig eingestellte Ladegrenzen bleiben außer Betracht. Sie wird an den Batterieklemmen (gleichstromseitig) oder anhand der vom Batteriemanagement bilanzierten Entladeenergie ermittelt, bei einer Zelltemperatur von 25 °C ± 2 °C und einer konstanten Entladeleistung von 0,2 C (rund 430 W je Batterieeinheit). Die Messung führt der Garantiegeber oder ein von ihm autorisierter Servicebetrieb unentgeltlich durch; Sie erhalten ein Messprotokoll. Der vom Batteriemanagement ausgewiesene Kapazitätswert dient der Vorprüfung und ersetzt die Messung nicht.
Die Kapazitätszusage endet mit dem Ablauf der Garantiedauer oder mit Erreichen des vorgenannten Energiedurchsatzes, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Die Garantiedauer nach Artikel 3 und die Zusage nach Artikel 2.1 bleiben von der Durchsatzgrenze unberührt.
Diese Garantie gilt für Produkte, die in einem der folgenden Staaten erworben und dort betrieben werden: Deutschland, Belgien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Frankreich, Griechenland, Rumänien. Wird ein Produkt in einem dieser Staaten erworben und in einem anderen der genannten Staaten betrieben, bleibt die Garantie bestehen.
Diese Herstellergarantie ist freiwillig. Sie tritt neben Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln und schränkt diese weder ein noch ersetzt sie diese. Ihnen steht gegenüber dem Verkäufer eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren zu. Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist für Sie unentgeltlich.
Reparaturen an den in Artikel 1.2 genannten Produkten werden ausschließlich durch den Hersteller oder durch von ihm ausdrücklich autorisierte Servicebetriebe durchgeführt. Eine Reparatur durch den Verbraucher, durch den Händler oder durch nicht autorisierte Dritte ist nicht vorgesehen.
Ersatzteile werden nicht einzeln an Verbraucher, Händler oder Dritte abgegeben. Für die genannten Produkte besteht kein Ersatzteilvertrieb und dementsprechend keine Ersatzteilpreisliste und kein Bestellverfahren für Ersatzteile.
Die Instandsetzung erfolgt ausschließlich im Rahmen des in Artikel 6 beschriebenen Serviceverfahrens. Dabei werden defekte Baugruppen vom Hersteller getauscht oder das Gerät wird gegen ein instandgesetztes oder gleichwertiges Gerät ausgetauscht.
Reparatur- und Wartungsanleitungen für die genannten Produkte werden Verbrauchern, Händlern und unabhängigen Reparaturbetrieben nicht zur Verfügung gestellt.
Verfügbar sind die Bedienungsanleitung, die Installationsanleitung sowie Hinweise zur Fehlerdiagnose und zur Selbsthilfe bei Störungen. Diese stehen unter www.sunenergyxt.com/download-produktdatenblaetter zum Abruf bereit.
2 Jahre Herstellergarantie · Safety Tax Free GmbH
Herstellerangaben für die oben genannten Geräte.
Die Garantie umfasst das gesamte Gerät einschließlich der mitgelieferten Stromnetz-Kabelbaugruppe. Die mit dem EV3600 verbundenen Speicher sind nicht Gegenstand dieser Garantie; für sie gilt die gesonderte Haltbarkeitsgarantie der Speicher.
Bidirektionaler Wechselrichter, ausschließlich im Verbund mit einem Kopfspeicher BK215 oder BK215 PLUS und kompatiblen Erweiterungsspeichern. Die zulässigen Kombinationen ergeben sich aus der Bedienungsanleitung.
Der Netzanschluss ist von einer Elektrofachkraft herzustellen. Das Gerät muss zuverlässig geerdet sein.
Wartung alle drei Monate: Lüftungsöffnungen und Staubschutznetze prüfen und reinigen, AC-Eingangskabel prüfen, Gehäuse trocken abwischen, die drei Betriebsarten aktivieren. Prüfung des Fehlerstromschutzschalters monatlich.
Dauerhafte Internetverbindung über den Kopfspeicher erforderlich.
Trockener, belüfteter und nicht entflammbarer Ort ohne direkte Sonneneinstrahlung und ohne Regeneinwirkung. Mindestabstände: hinten mehr als 200 mm, seitlich jeweils mehr als 300 mm. Betriebstemperatur −20 °C bis +40 °C, Luftfeuchte 10–90 %, bis 2.000 m ü. NN.
Für jedes Gerät werden Softwareaktualisierungen, die zum Erhalt der Sicherheit und der in der Bedienungsanleitung beschriebenen Funktionen erforderlich sind, mindestens für die reguläre Dauer der jeweiligen Herstellergarantie bereitgestellt: fünf Jahre für BK215, BK215 PLUS, B215 und B215 PLUS, zehn Jahre für 500, 500 PRO, 500 PRO AC Core und B500. Für den EV3600 werden Softwareaktualisierungen abweichend von seiner zweijährigen Garantiedauer mindestens fünf Jahre bereitgestellt. Diese Zeiträume gelten auch, wenn sich die Garantiedauer wegen einer Aufstellung in Küstennähe nach Artikel 3.1 der jeweiligen Garantieerklärung verkürzt. Beginn und Nachweis des Zeitraums richten sich nach Artikel 3 der jeweiligen Garantieerklärung; bei Weiterverkauf geht der verbleibende Zeitraum auf den Erwerber über.
Der Hersteller kann die Bereitstellung verlängern; eine Verkürzung des einmal angegebenen Zeitraums erfolgt nicht. Vor Erreichen des Endes werden die Nutzer informiert.
Diese Angabe lässt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers gegenüber seinem Verkäufer, einschließlich der Aktualisierungspflicht bei Waren mit digitalen Elementen, unberührt.
Der Hersteller stellt für die genannten Produkte Softwareaktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen bereit. Die Auslieferung erfolgt über die Netzwerkverbindung des Geräts; eine bestehende Netzwerkverbindung ist hierfür Voraussetzung. Beim EV3600 und bei Erweiterungsspeichern erfolgt sie über den Kopfspeicher.
Über Softwareaktualisierungen, die den Funktionsumfang oder die Zusammenarbeit mit gelisteten Komponenten verändern, informiert der Hersteller die Nutzer vorab per E-Mail, in der Regel mindestens einen Monat vor Wirksamwerden. Sicherheitsaktualisierungen, die keinen Aufschub zulassen, können kurzfristig bereitgestellt werden; die Nutzer werden dann spätestens mit der Bereitstellung informiert.
Diese Garantie gilt für Produkte, die in einem der folgenden Staaten erworben und dort betrieben werden: Deutschland, Belgien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Frankreich, Griechenland, Rumänien. Wird ein Produkt in einem dieser Staaten erworben und in einem anderen der genannten Staaten betrieben, bleibt die Garantie bestehen.
Diese Herstellergarantie ist freiwillig. Sie tritt neben Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln und schränkt diese weder ein noch ersetzt sie diese. Ihnen steht gegenüber dem Verkäufer eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren zu. Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist für Sie unentgeltlich.
Reparaturen an den in Artikel 1.2 genannten Produkten werden ausschließlich durch den Hersteller oder durch von ihm ausdrücklich autorisierte Servicebetriebe durchgeführt. Eine Reparatur durch den Verbraucher, durch den Händler oder durch nicht autorisierte Dritte ist nicht vorgesehen.
Ersatzteile werden nicht einzeln an Verbraucher, Händler oder Dritte abgegeben. Für die genannten Produkte besteht kein Ersatzteilvertrieb und dementsprechend keine Ersatzteilpreisliste und kein Bestellverfahren für Ersatzteile.
Die Instandsetzung erfolgt ausschließlich im Rahmen des in Artikel 6 beschriebenen Serviceverfahrens. Dabei werden defekte Baugruppen vom Hersteller getauscht oder das Gerät wird gegen ein instandgesetztes oder gleichwertiges Gerät ausgetauscht.
Reparatur- und Wartungsanleitungen für die genannten Produkte werden Verbrauchern, Händlern und unabhängigen Reparaturbetrieben nicht zur Verfügung gestellt.
Verfügbar sind die Bedienungsanleitung, die Installationsanleitung sowie Hinweise zur Fehlerdiagnose und zur Selbsthilfe bei Störungen. Diese stehen unter www.sunenergyxt.com/download-produktdatenblaetter zum Abruf bereit.
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den nachstehenden QR-Code oder fragen Sie den Verkäufer.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.