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SONDERANGEBOT 5% auf Speicher | Code: "Mein Speicher"

Förderung Balkonkraftwerk Nordrhein-Westfalen

Immer mehr Verbraucher in NRW entscheiden sich für die Installation von Balkonkraftwerken, um ihren eigenen Strom zu produzieren und dadurch die Umwelt zu schonen und Kosten zu sparen.

Glücklicherweise gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, die den Kauf und die Installation von Balkonkraftwerken unterstützen. Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Förderungen für Balkonkraftwerke / Mini-PV-Anlagen in Nordrhein-Westfalen:

 

Übersicht zur Förderprogrammen für Balkonkraftwerk in Nordrhein-Westfalen:

 

Aachen

  • „Richtlinie zur Förderung von Solaranlagen in der Stadt Aachen“ - Förderung für Steckersolargeräte mit einer Leistung von 150 bis 600 Voltampere (VA) mit pauschal 300€ 

Ahaus

  • Die Stadt Ahaus fördert einmalig die Anschaffung und Installation von Balkonsolarmodulen mit 50% bzw. maximal 200€ in der von Ihnen selbst genutzten Wohnung bzw. dem selbst genutztem Haus. 

  • Die Förderung von Balkonsolarmodulen erfolgt über den Klimafonds der Stadt Ahaus. 

Bonn

  • Förderprogramm Solares Bonn 

  • Eigentümer*innen erhalten für Stecker-Solargeräte bis 600 Watt Einspeiseleistung bis zu 300 Euro als Förderung

  • Mieter*innen erhalten einen Zuschuss von bis zu 600 Euro.

  • Der Zuschuss ist abhängig von der Einspeiseleistung des Mikro-Wechselrichters, nicht vom Produktpreis.

  • Die maximale Förderhöhe  darf die tatsächlichen, per Rechnung nachgewiesenen Kosten nicht überschreiten. Bonn-Ausweis-Inhaber*innen sogar bis zu 800 Euro (max. 90 Prozent des Rechnungsbetrags).

Borgentreich

  • Die Orgelstadt Borgentreich fördert die Beschaffung von Stecker-Solar-Geräten

  • Wenn alle Förderkriterien erfüllt sind, erhalten die antragstellenden Personen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100,00 Euro pro Anlage.

Castrop-Rauxel

  • Im Rahmen des Programm Klimafit Ruhr - Solarmetropole Ruhr konnten Personen pauschal 100€ Zuschuss für Ihr Stecker-Solargerät erhalt

  • Förderungsmöglichkeit ist aktuell bereits ausgeschöpft 

Düsseldorf

  • Förderprogramm "Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf

  • Düsselpassinhabern wird eine gesonderte Förderung von Balkonsolaranlagen ermöglicht, diese Haushalte erhalten einen Maximalfördersatz von 800 Euro pro Anlage (zuvor 600€)

  • Förderanträge können ab dem 15. März gestellt werden

  • Gefördert wird die Neuinstallation einer steckerfertigen PV Anlage mit einer installierten Leistung bis 600 W, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Es werden PV-Module verwendet, für die von einer anerkannten Prüfstelle die Einhaltung der Mindestanforderungen nach IEC 61215 sowie IEC 61730 bestätigt werden und Anschluss nach Vorgaben des Netzbetreibers 

  • Ein entsprechendes förderfähiges 600W Balkonkraftwerk finden Sie hier

Freudenberg

  • Förderung von Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen in der Stadt Freudenberg

  • Mit einem Zuschuss von 150 Euro wird die Installation neuer Stecker-Solargeräte an Wohngebäuden gefördert. Zur Förderrichtlinie

Gelsenkirchen

  • Die Stadt Gelsenkirchen fördert mit 100 Euro für Stecker-Solargeräte bzw. Balkon-Solarmodule mit einer Leistung bis 600 Watt (Abgabeleistung des Wechselrichters) 

  • Zur Förderrichtlinie

Hamm

  • Die Förderung ist ausgelaufen, zurzeit werden Stecker-PV-Anlagen in Hamm nicht gefördert.

Hiddenhaus

Die Gemeinde Hiddenhausen fördert mit dem Förderprogramm "Spar mit Solar": 

  • Steckerfertige Stromerzeugungsmodule: Förderzuschuss pauschal 150 Euro.

  • Steckerfertige Stromerzeugungsmodule mit Speicher. Förderzuschuss pauschal 300 Euro.

Kirchlengern

  • Die Gemeinde Kirchlengern stellt eine Fördertopf in Höhe von 75.000€ für die Förderung von Balkonkraftwerken zur Verfügung

  • Die Förderung umfasst Zuschüsse in Höhe von 300 € pro Anlage.

    Insgesamt stellt die Gemeinde Kirchlengern 75.000 € zur Verfügung.

  • Zur Förderrichtlinie 

Köln

  • Steckersolargeräte sind förderfähig, wenn eine fachgerechte Montage der Einzelmodule und ein fachgerechter Anschluss an die Hausstromanlage bestätigt wird
  • Förderfähig sind Anlagen mit einer Gesamtleistung von maximal 600W pro Wohneinheit. Bezuschusst wird mit 200€ pro Anlage 

Unser 600W Balkonkraftwerk

Langenfeld

  • Der Zuschuss für Balkonkraftwerke der Stadt Langenfelde beträgt 200 Euro für eine installierte Stecker- Solarstromanlage mit einer Solar-Leistung von mindestens 0,3 kWp (Kilowatt peak, d.h. Nennleistung in kW)

  • Die Anlage darf eine Einspeise-Leistung von 600 Watt nicht überschreiten und muss mit einem Stecker an das Stromnetz angeschlossen werden

  • Zur Richtlinie

Oberhausen

  • Die Stadt Oberhausen fördert zehn Stecker-Solaranlagen mit jeweils 100 Euro.

  • Der Fördertopf ist bereits ausgeschöpft

Olsberg

  • Die Stadt Olsberg bezuschusst die Errichtung von Mini-Solaranlagen –Balkonkraftwerke- mit einmalig 200 € gefördert

  • Zur Richtlinie

Recklinghausen

  • In Wohneinheiten von Mehrfamilienhäusern wird die Installation von neuen steckbaren Stromerzeugungsgeräten (sogenannte Balkonmodule oder Stecker-Solar-Geräte) gefördert

  • Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro je Wohnung, die mit einem Stecker-Solargerät bzw. Balkon-Solarmodul ausgerüstet wird, unabhängig davon, wie viele Module betrieben werden

  • Zur Richtlinie

Rheinisch-Bergischer-Kreis

Rietberg

Wesel

Wickerde

Willich

  • Förderanträge können voraussichtlich erst wieder ab April 2023 gestellt werden

Unser 600W Balkonkraftwerk