Keine Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke
Ab 2023 entfällt die Umsatzsteuer für Balkonkraftwerk
Die Befreiung der Mehrwertsteuer gilt für PV-Anlagen, welche ab dem 01.01.2023, auf oder in der Nähe von Wohngebäuden installiert werden und unter 30KW einspeisen. Der Entfall der Steuer gilt auch für Anlagenkomponenten wie Wechselrichter und Batteriespeicher sowie für Erweiterungen von bestehenden PV-Systemen.
Die Steuerbefreiung kann nicht rückwirkend für vor dem 01.01.2023 installierte Anlagen erstattet werden.
Was gilt es für 2023 steuerlich zu beachten beim Kauf eines Balkonkraftwerks?
Ab dem 01. Januar 2023 ist beim Kauf eines Balkonkraftwerks und auch auf neue Anlagenkomponenten keine Umsatzsteuer mehr fällig, sofern diese in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Ebenfalls gilt ab diesem Jahr, dass die Umsatzsteuer für die Einspeisung von Solarstrom aus Anlagen von Wohngebäuden entfällt. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Betreiber auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet.
Beispielrechnung:
- Bis 31.12.2022: Balkonkraftwerk kostet 900 Euro inkl. 19 Prozent Mehrwertsteuer.
- Ab 01.01.2023: Balkonkraftwerk kostet 756,30 Euro ohne Mehrwertsteuer.
Förderungen für Balkonkraftwerke
Neben der Einsparung der MwSt. kannst du auch von Förderung in deiner Stadt oder in deinem Bundesland profitieren. Immer mehr Städte, Bundesländer und Kommunen bieten Förderungen für Balkonkraftwerk an.
Hier finden Sie eine Übersicht, wo es aktuell Förderung gibt. Die Förderbeträge gehen von 100 - 800€ für Balkonkraftwerke. Profitiere jetzt, wir beraten dich gern.
So oder so lohnt sich der Kauf eines Balkonkraftwerks. Mit einer Förderung für ein Balkonkraftwerk kannst du nochmal zusätzlich sparen, sodass sich die Anlage je nach Förderbetrag bereits nach 1-2 Jahre rentieren kann.
Hier finden Sie 10 Gründe für ein Balkonkraftwerk.
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